Behandlungskosten

Meine anfallenden Behandlungskosten stelle ich Ihnen als Privatärztin entsprechend der geltenden Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung. Sie sind als Empfänger der Rechnungen dann zur Zahlung verpflichtet. 

Als Privatversicherte können Sie diese Rechnungen wie gewohnt bei Ihrer privaten Krankenkasse (PKV) oder Ihrer Beihilfestelle zur Erstattung einreichen. Ich kann jedoch nicht garantieren, dass alle meine ärztlichen Leistungen von jeder privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle erstattet werden.

Ich bitte um Verständnis, dass ich keine Leistungen über die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) abrechnen kann, da ich hier in meiner Praxis nicht als Kassenärztin niedergelassen bin. Einige der von mir angewandten Heilverfahren sind im Sinne der Schulmedizin noch nicht anerkannt.


Der Vorteil einer Privatarztpraxis liegt darin, dass ich mir für jeden meiner Patienten die nötige Zeit nehmen und damit eine ganz individuelle Behandlung anbieten kann, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Für Kassenpatienten mit schweren chronischen Erkrankungen besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Einzelfallentscheidung die Behandlungskosten teilweise oder vollständig von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstattet zu bekommen. Sprechen Sie diesbezüglich im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse. Auch gibt es die Möglichkeit einer Zusatzversicherung. Eine Garantie für eine Erstattung gibt es jedoch nicht.


 

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.